Behördengänge & Anmeldung
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie einige wichtige Behördengänge erledigen: Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde, und mehr. Das klingt kompliziert, aber keine Sorge – StudiStep erklärt Ihnen jeden Schritt und begleitet Sie bei Bedarf persönlich.
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
In Deutschland muss sich jeder Mensch mit festem Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt (auch Bürgeramt oder Bürgerbüro genannt) anmelden. Als internationale/r Studierende/r müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in Ihre Unterkunft anmelden. Das ist Pflicht! Ohne die Meldebescheinigung können Sie kein Bankkonto eröffnen und keine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Für die Anmeldung brauchen Sie: Ihren Reisepass, das ausgefüllte Anmeldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung (eine Unterschrift Ihres Vermieters, dass Sie eingezogen sind). Die Anmeldung selbst ist kostenlos und dauert meist nur wenige Minuten – aber oft muss man vorher einen Termin vereinbaren.
Wichtige Fristen
- EinwohnermeldeamtInnerhalb von 14 Tagen
- AusländerbehördeInnerhalb von 90 Tagen
- Verlängerung3 Monate vor Ablauf
- Gebühr Aufenthaltstitelca. 100–110 Euro
- MeldebescheinigungKostenlos
Benötigte Dokumente
- Reisepass (gültig)
- Wohnungsgeberbestätigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Zulassungsbescheid (Uni)
- Biometrisches Passfoto
Die wichtigsten Behördengänge im Überblick
Was Sie nach der Ankunft erledigen müssen
1. Einwohnermeldeamt
Frist: 14 Tage – Anmeldung Ihres Wohnsitzes. Pflicht für alle! Sie erhalten die Meldebescheinigung – wichtig für Bankkonto, Aufenthaltstitel und mehr. Kostenlos.
2. Ausländerbehörde
Frist: 90 Tage – Beantragung der Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Studierende. Gebühr: ca. 100 Euro. Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird per Post zugeschickt.
3. Universität / Immatrikulation
Semesterstart beachten – Einschreibung mit allen erforderlichen Dokumenten. Sie erhalten den Studierendenausweis und Zugang zu Uni-Systemen.
4. Bankkonto eröffnen
Nach Meldebescheinigung – Für Miete, Gehalt vom Nebenjob und alltägliche Zahlungen. Meldebescheinigung und Reisepass erforderlich.
5. Krankenversicherung aktivieren
Vor Immatrikulation – Bestätigung der Krankenversicherung für die Uni. Bei gesetzlicher KV: Elektronische Meldung (M10) an die Hochschule.
6. Rundfunkbeitrag anmelden
Nach Einzug – In Deutschland zahlt jeder Haushalt 18,36 Euro/Monat Rundfunkbeitrag (GEZ). Befreiung möglich bei BAföG-Bezug.
Ihr Weg durch die Behörden mit StudiStep
Wir begleiten Sie bei jedem Schritt
1. Dokumente vorbereiten
Checkliste mit allen Unterlagen
2. Termine buchen
Wir helfen bei der Terminbuchung
3. Einwohnermeldeamt
Anmeldung des Wohnsitzes
4. Ausländerbehörde
Aufenthaltserlaubnis beantragen
5. Alles erledigt!
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