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Ohne deutsches Bankkonto geht in Deutschland fast nichts: Miete überweisen, Semesterbeitrag zahlen, Gehalt vom Nebenjob empfangen, Handyvertrag abschließen. StudiStep hilft Ihnen, die richtigen Konten zu eröffnen – das Sperrkonto für Ihr Visum und das Girokonto für Ihren Alltag.

Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in Deutschland finanzieren können. Dafür ist ein Sperrkonto erforderlich. Ab dem Wintersemester 2024/25 beträgt der Mindestbetrag 11.904 Euro (992 Euro monatlich x 12 Monate). Diese Summe müssen Sie vor dem Visumantrag einzahlen.
StudiStep begleitet Sie durch den gesamten Prozess: Von der Auswahl des richtigen Anbieters über die Kontoeröffnung (oft online möglich) bis zur Überweisung des Sperrbetrags. Die Sperrbestätigung erhalten Sie meist innerhalb von 24-48 Stunden nach Geldeingang.
Zwei Konten für zwei verschiedene Zwecke
Pflicht für das Visum (Nicht-EU). Der Betrag (11.904 Euro) ist gesperrt und wird monatlich freigegeben (992 Euro). Online eröffnen vor der Einreise. Gebühr: ca. 50-150 Euro.
Für den täglichen Zahlungsverkehr: Miete, Einkäufe, Gehalt, Daueraufträge. Sie erhalten eine Girocard (EC-Karte). Viele Banken bieten kostenlose Konten für Studierende unter 30.
In 5 Schritten zur Sperrbestätigung für Ihr Visum
Reisepass, Zulassung
Wir begleiten den Prozess
11.904 Euro auf das Sperrkonto
Für den Visumantrag
Nach Ankunft in Deutschland
Was Sie wissen müssen
Der Regelbedarf beträgt 992 Euro pro Monat. Für ein Jahr (12 Monate) müssen Sie mindestens 11.904 Euro auf das Sperrkonto einzahlen. Dieser Betrag wird vom BAföG abgeleitet.
Nach der Ankunft in Deutschland wird monatlich der Sperrbetrag (992 Euro) auf Ihr Girokonto überwiesen. So haben Sie regelmäßig Geld für Ihren Lebensunterhalt.
Sie können das Sperrkonto komplett online eröffnen – auch aus Ihrem Heimatland. Die Bestätigung erhalten Sie oft innerhalb von 24-48 Stunden nach Geldeingang.
Internationale Überweisungen dauern 3-5 Werktage, manchmal länger. Planen Sie genügend Zeit ein – starten Sie den Prozess frühzeitig!
Zusätzlich zum Sperrkonto brauchen Sie ein Girokonto für den täglichen Zahlungsverkehr. Das eröffnen Sie nach der Ankunft mit Meldebescheinigung.
Studierende aus EU-Ländern brauchen kein Sperrkonto. Sie können direkt ein deutsches Girokonto eröffnen – oft nur mit Meldebescheinigung und Reisepass.